AGB

1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der here we are gmbh. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen von der here we are gmbh
Die here we are gmbh erbringt Dienstleistungen und Beratungen aller Art in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Design und Veranstaltungen sowie alle damit zusammenhangenden Tätigkeiten.

  • Die here we are gmbh erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbringung der vorhandenen Fachkompetenz.
  • Alle projektbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Die here we are gmbh behält sich vor, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen, sofern das für die vereinbarte Leistungserbringung als sinnvoll betrachtet wird.
  • Die here we are gmbh übernimmt keine Garantie dafür, dass beispielsweise mit der Betreuung eines Social Media Kanals eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt die Agentur keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber entrichtet für die Arbeiten von der here we are gmbh die gemäss Offerte festgelegten Vergütungen und auch Mehrkosten, sofern diese kommuniziert wurden. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit der Auftrag ordentlich erledigt werden kann. Dazu muss der Auftraggeber notwendigen Informationen und Unterlagen (Briefing) vollständig und rechtzeitig an die here we are gmbh übergeben. Der Auftraggeber muss die here we are gmbh auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam machen, sofern das für die Auftragserfüllung nötig ist.

5. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Die here we are gmbh verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

6. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von der here we are gmbh geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören der here we are gmbh. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.

Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von der here we are gmbh nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.

Die here we are gmbh ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

7. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die here we are gmbh geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der here we are gmbh geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.

Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln.

Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von der here we are gmbh einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

Die here we are gmbh hat das Recht, sämtliche von ihr geschaffene Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen.

8. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks der here we are gmbh verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10'000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die here we are gmbh ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber die here we are gmbh in jeder Hinsicht schadlos.

10. Aufbewahren von Unterlagen
Die here we are gmbh ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von der here we are gmbh die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

11. Belegexemplare & Nennungen
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind der here we are gmbh unaufgefordert je ein einwandfreier Beleg zu überlassen. Der here we are gmbh steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen. Werden Arbeiten online erstellt – wie beispielsweise Websites – hat die here we are gmbh Anrecht darauf, sich im Impressum der jeweiligen Website zu nennen.

12. Honorar
Leistungen der here we are gmbh werden nach Aufwand + MWST abgerechnet sofern nicht anders vereinbart (z.B. als Pauschale).

  • Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen wie Dienstleistungen Dritter, beispielsweise Web-Hosting, Registrationen von Domain-Namen, Übersetzungsarbeiten, Arbeiten von Fotografen, Filmproduktionen etc., Bildrechte und Bildrecherche, Post- c. /Kurierdienste, externe Druckkosten sowie interne Kosten für Druckentwürfe zwecks Präsentation.
  • Reisespesen werden nach Aufwand verrechnet.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung einer Arbeitsphase, falls nicht anders vereinbart. Bei grösseren Beträgen sind zwei oder mehrere Teilzahlungen (Akonto) möglich. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich die here we are gmbh das Recht vor, geschaffene Werke oder Grafikdaten einzubehalten. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Kunden über.

13. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die here we are gmbh Anrecht auf:

  • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
  • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
  • Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.

Darüber hinaus hat die here we are gmbh das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der here we are gmbh.

14. Abrechnung

Die here we are gmbh hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.

15. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich die here we are gmbh. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die here we are gmbh ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

16. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der here we are gmbh unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist Zug.

Stand: 01.01.2023